Einem Bürger darf die Erteilung des beantragten Reisepasses verweigert werden, wenn er erhebliche Schulden beim deutschen Fiskus hat. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerschuldner Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid eingelegt hat, über das noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Ausreichend für die Verweigerung des Reisedokuments ist vielmehr, dass der Steuerbescheid „nicht offensichtlich rechtswidrig“ ist.
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2007
Aktenzeichen: 5 S 56/07
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg