Ein Pkw-Fahrer ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren, wenn andernfalls Fußgänger bespritzt werden könnten. Zur Begründung führte das Gericht die mit der Geschwindigkeitsreduzierung verbundene Unfallgefahr auf. Ferner würde es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen, wenn bei Regen alle Kraftfahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürften.
Beschluss des LG Itzehoe vom 24.02.2011
Aktenzeichen: 1 S 186/10
Pressemitteilung des LG Itzehoe