Setzt sich ein wegen angeblich unzulässigen Herunterladens von Musikdateien Abgemahnter über einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt erfolgreich zur Wehr, ist fraglich, ob er von dem Abmahnenden den Ersatz der angefallenen Anwaltsgebühren verlangen kann. Das Landgericht Hamburg hält diesen Anspruch nur dann für gegeben, wenn der Abmahnende erkennen konnte, dass die Abmahnung möglicherweise unberechtigt war. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn die Erkenntnisse des Abmahnenden auf einer unzutreffenden Auskunft der Staatsanwaltschaft beruhen.
Urteil des LG Hamburg vom 21.11.2008
Aktenzeichen: 310 S 1/08
CR 2009, 131