Anders als bei den laufenden Versicherungsbeiträgen für eine private Krankenversicherung kann der Steuerpflichtige im Rahmen eines im Krankenversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts geleistete Zahlungen nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Diese Kosten sind Beiträgen zu Krankenversicherungen nicht gleichzustellen.
Beschluss des BFH vom 08.10.2013
Aktenzeichen: X B 110/13
BFH/NV 2014, 154