Ein Profifußballspieler kann Aufwendungen für ein Pay-TV-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten geltend machen. Dies wird damit begründet, dass es nicht möglich ist, zwischen privatem und beruflichem Nutzen zu unterscheiden. Insbesondere konnte der Profikicker nicht nachweisen, dass er das Pay-TV-Abonnement nur erworben und genutzt hat, um gegnerische Spieler regelmäßig zur Spielvorbereitung zu beobachten.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014
Aktenzeichen: 1 K 1490/12
Wirtschaftswoche Heft 41/2014, Seite 99