Einer Beamtenwitwe stand nach ihrer Wiederverheiratung kein Witwengeld mehr zu. Nachdem die zweite Ehe rechtskräftig geschieden wurde, beantragte sie erneut die Zahlung des Witwengeldes aus der ersten Ehe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jedoch entschieden, dass das Witwengeld einer Beamtenwitwe nach ihrer Wiederverheiratung und nachfolgender Auflösung der neuen Ehe nicht wieder auflebt.
Urteil des VG Stuttgart vom 28.11.2012
Aktenzeichen: 8 K 2778/12
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