Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Wohngeld als Zuschuss zur Miete nicht für eine Zweitwohnung gewährt werden kann. Nach dem Wohngeldgesetz können Personen, die zwei oder mehrere Wohnungen bewohnen, nur für die Wohnung Wohngeld erhalten, die den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bildet.
Urteil des VG Berlin vom 26.07.2016
Aktenzeichen: 21 K 17.16
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