Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Landesregelung, wonach Beihilfe nur Landesbeamten gewährt wird, die eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, unwirksam ist.
Begründet wurde dies damit, dass mit der Bestimmung überhaupt keine beihilferechtlichen Ziele verfolgt werden, sondern ausschließlich das Ziel des Versicherungsvertragsgesetzes, möglichst lückenlos alle Bundesbürger gegen Krankheitskosten zu versichern. Für diese Zielverfolgung fehlt dem Land zudem die Gesetzgebungskompetenz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der entschiedenen Rechtsfrage hat das Gericht die Berufung zum Verwaltungsgericht Baden-Württemberg zugelassen.
Urteil des VG Stuttgart vom 11.11.2009
Aktenzeichen: 12 K 1587/09
Pressemitteilung des VG Stuttgart