Ist ein Führerscheininhaber alkoholbedingt hilflos in seiner Wohnung aufgefunden worden, rechtfertigt dieser einmalige Vorfall nicht bereits die Aufforderung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, zum Nachweis der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen. Weist der Vorfall keinen Bezug zum Straßenverkehr auf, müssen weitere Umstände wie z.B. besondere Aggressivität unter Alkoholeinfluss vorliegen, die den Schluss nahelegen, der Betroffene werde künftig trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug führen.
Beschluss des VG Minden vom 08.09.2011
Aktenzeichen: 9 L 352/11
DAR 2011, 720