Schließen eine GmbH und ein leitender Angestellter einen schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag ab, ist darin automatisch eine formwirksame Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu sehen. Das Arbeitsverhältnis lebt dann nach Abberufung des Geschäftsführers in der Regel nicht wieder auf. Wird der GmbH-Geschäftsführer-Dienstvertrag jedoch nur mündlich abgeschlossen, ist wegen mangelnder Schriftform eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht erfolgt. Dieses ruht vielmehr nur und kann nach Beendigung des Dienstvertrags wieder aufleben. Macht der abberufene Geschäftsführer die Fortgeltung des Arbeitsverhältnisses geltend, sind im Streitfall die Arbeitsgerichte sachlich zuständig.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.03.2011
Aktenzeichen: 11 Ta 4/11
jurisPR-ArbR 29/2011, Anm. 5