Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist eine Verrechnung erwirtschafteter Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal mit positiven inländischen Einkünften desselben Jahres nach deutschem Steuerrecht nicht möglich, wenn die Verluste bestandskräftig gesondert festgestellt sind. Eine Verrechnung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung ist nur mit Einkünften derselben Art aus demselben Staat möglich.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 31.08.2010
Aktenzeichen: 3 K 1314/07
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz