Ein vom Arbeitgeber angeordnetes Verbot, wonach Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Handys nicht benutzen bedürfen, unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Ein Handyverbot ist eine mitbestimmungsfreie, unmittelbare Konkretisierung der Arbeitspflicht. Es gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Arbeitnehmers, während der Arbeitszeit die aktive und passive Benutzung des Handys zu unterlassen.
Beschluss des LAG Mainz vom 30.10.2009
Aktenzeichen: 6 TaBV 33/09
ArbR 2010, 432
ArbRB 2010, 230