Naturprodukte, deren Qualität Schwankungen unterliegen, dürfen nicht mit Testergebnissen aus Vorjahren beworben werden. Mit dieser Begründung gab das Landgericht Duisburg einer Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes gegen den Discounter Aldi statt, der ein von ihm vertriebenes, aus der Ernte 2007/2008 stammendes Olivenöl mit einem positiven Urteil der Stiftung Warentest beworben hatte, wobei sich das Testergebnis auf die Olivenernte 2005/2006 bezogen hatte. Das Gericht wertete dies als wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher.
Urteil des LG Duisburg vom 29.05.2009
Aktenzeichen: 22 O 121/08
GRUR-RR 2009, 355