Die Eltern einer Schülerin mokierten sich darüber, dass Schülertickets der städtischen Fahrbetriebe teurer angeboten würden als entsprechende Fahrscheine für Senioren. Sie sahen in der vom Alter der Fahrgäste abhängigen Tarifregelung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und erhoben beim örtlichen Amtsgericht Klage.
Der Amtsrichter sah in der unterschiedlichen Tarifregelung keine Altersdiskriminierung, wenn der Nahverkehrsbetreiber damit den sozial- und wirtschaftspolitischen Effekt einer besseren Auslastung des Nahverkehrs in den Nebenzeiten verfolgt.
Urteil des AG Mannheim vom 06.06.2008
Aktenzeichen: 10 C 34/08
NJW 2008, 3442