Erhält der Teilnehmer einer Pauschalreise (kombinierte Flugreise und Kreuzfahrt) wegen einer 25-stündigen Verspätung des Heimflugs eine Fluggastentschädigung von 600 Euro, kann der Veranstalter diese Zahlung mit der von dem Kunden zugleich wegen der Flugverspätung geltenden Reisepreisminderung verrechnen. Der Reiseteilnehmer soll – so der Bundesgerichtshof – wegen desselben Mangels nicht zweimal entschädigt werden.
Urteil des BGH vom 30.09.2014
Aktenzeichen: X ZR 126/13
WM 2014, 2384