Verweigert ein elfjähriges Kind nachdrücklich aufgrund eigener nachvollziehbarer Entscheidung den Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, kann der sorgeberechtigte Elternteil nicht durch eine Zwangsgeldandrohung gezwungen werden, erzieherisch auf die Entscheidung des Kindes Einfluss zu nehmen.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.03.2009
Aktenzeichen: 6 UF 191/08
FamFR 2009, 30