Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bleibt ein jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht.
Urteil des BSG vom 29.06.2017
Aktenzeichen: B 10 EG 5/16 R
Pressemitteilung des BSG