Wer durch eine vorsätzliche Straftat seine Erwerbsunfähigkeit herbeiführt, kann seinen Rentenanspruch verlieren. Einen solchen Fall nahm das Sozialgericht Gießen im Fall eines 28-jährigen Kochs an, der ohne gültigen Führerschein und zudem mit 1,39 Promille Alkohol im Blut einen schweren Unfall auf der Autobahn verursacht hatte und wegen der dabei erlittenen Verletzungen erwerbsunfähig wurde.
Urteil des SG Gießen vom 26.02.2014
Aktenzeichen: S 4 R 158/12
ArbuR 2014, 167