Ein Flugkapitän ist berechtigt, Passagiere aus dem Flugzeug zu weisen und deren Beförderung abzulehnen, wenn sie sich weigern, sich beim Start hinzusetzen und sich anzuschnallen. Der Flugkapitän ist für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich; insoweit kommen ihm polizeiliche Befugnisse zu. Dem zu Recht aus dem Flugzeug Verwiesenen steht in diesem Fall kein Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft zu.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 22.12.2010
Aktenzeichen: 13 U 231/09
Pressemitteilung des OLG Frankfurt