Eine Fluggesellschaft kann die Beförderung von Personen ablehnen, wenn diese Reiseunterlagen mit sich führen, die für eine Einreise in dem Zielland nicht ausreichend sind. In dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall, wurde einem Minderjährigen die Beförderung verweigert, weil sein Reisepass entgegen den thailändischen Einreisebestimmungen kein Lichtbild enthielt. Daraufhin brach die gesamte Familie die Reise ab. Ihre Klage auf Schadensersatz blieb erfolglos.
Urteil des AG München vom 14.01.2010
Aktenzeichen: 283 C 25289/08
RRa 2010, 289