Ein Zeitungsinterview mit einer Person des öffentlichen Interesses (hier Prinz Ernst August) über ihre Erkrankung rechtfertigt nicht eine Abbildung ihres Ehegatten (hier Prinzessin Caroline) zur Bebilderung eines Presseartikels.
Urteil des BGH vom 14.10.2008
Aktenzeichen: VI ZR 260/ 06
NJW 2009, 757