Ein Beamter kann auch wegen eines einmaligen zulasten seines Dienstherrn begangenen Vermögensdelikts aus dem Dienst entfernt werden. So versagte das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz einem Beamten, der vereinnahmte Verwarnungsgelder in Höhe von 1.200 Euro unterschlagen hatte, eine „zweite Chance“, obwohl dieser seinen Dienst über 30 Jahre lang beanstandungsfrei geleistet hatte.
Urteil des BVerfG vom 20.12.2007
Aktenzeichen: 2 BvR 1050/07
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