Nach dem am 1. November 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist eine vereinfachte Gründung einer GmbH möglich, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung vom Vermögen der GmbH gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG verstößt und daher nicht rechtswirksam ist.
Beschluss des BGH vom 11.04.2011
Aktenzeichen: II ZB 9/10
DB 2011, 1263
ZIP 2011, 1054