Wird ein geparktes Kraftfahrzeug von Randalierern in Brand gesetzt, haften der Halter und dessen Haftpflichtversicherung nicht für den entstandenen Schaden, wenn der Brand auf andere Fahrzeuge übergreift.
Urteil des BGH vom 27.11.2007
Aktenzeichen: VI ZR 210/06
BGHR 2008, 581