Der Inhaber eines Internetanschlusses, der auch von Familienangehörigen benutzt wird, haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Herunterladen von Audio- und Videodateien aus illegalen Tauschbörsen, wenn das betreffende Familienmitglied ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, den Internetanschluss nur zu legalen Zwecken und insbesondere nicht für illegale Tauschbörsen zu nutzen.
Bestehen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich die Mitbenutzer nicht an die Anweisung halten, ist der Anschlussinhaber auch nicht zu weitergehenden Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen angehalten. Im Falle einer Abmahnung wegen unzulässigen Filesharings ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht zur Übernahme der hierfür angefallenen Anwaltsgebühren verpflichtet.
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 25.03.2010
Aktenzeichen: 30 C 2598/08-25
JurPC Web-Dok. 179/2010