Der Betreiber einer Internetseite kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln in der Regel nicht für von einem anderen begangene Wettbewerbsverstöße haftbar gemacht werden, auf dessen Internetseite er mit einem Link verweist. Dies gilt selbst dann, wenn dies mit einer Empfehlung des anderen Internetangebots („Weitere Informationen … finden Sie unter … „) verbunden ist.
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014
Aktenzeichen: 6 U 49/13
GRUR-RR 2014, 259
CR 2014, 390