Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Youtube, die nach eigenen Angaben mittlerweile „führende Plattform für Online-Videos sowie die weltweit erste Internetadresse zum Ansehen und Zeigen von Originalvideos im Web“, für urheberrechtswidrige Nutzervideos wie für eigene Inhalte haftet.
Nach Auffassung des Gerichts macht sich Youtube die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte zu Eigen. Das jeweilige Video wird beim Abspielen in einen von Youtube vorgegebenen Rahmen eingebunden und dabei nimmt das Logo von Youtube erheblich mehr Platz in Anspruch als der Name des einstellenden Nutzers bzw. des von ihm gewählten Pseudonyms. Daher ist Youtube nicht als bloßer Host-Provider anzusehen, auf den entsprechende Haftungsprivilegierungen anzuwenden wären.
Urteil des LG Hamburg vom 03.09.2010
Aktenzeichen: 308 O 27/09
jurisPR-ITR 21/2010, Anm. 2