Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist anlässlich der Überprüfung eines in Spanien ergangenen Urteils darauf hin, dass das nationale Gericht eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher nicht inhaltlich in eine rechtlich zulässige Formulierung abändern darf. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit einer solchen Klausel fest, kann es sie lediglich für unanwendbar erklären.
Hinweis: Die Entscheidung bestätigt eine nach deutschem Recht weitestgehend praktizierte Rechtsanwendung.
Urteil des EuGH vom 14.06.2012
Aktenzeichen: C-618/10
BB 2012, 1613