Nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin muss ein Hartz IV-Empfänger die Kosten für eine Kindergartenfahrt selbst übernehmen. Anders als für „mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen“ sind Kindergartenfahrten vom Gesetz im Rahmen der erstattungsfähigen Leistungen nicht erfasst.
Urteil des SG Berlin vom 14.04.2010
Aktenzeichen: S 39 AS 9775/10 ER
Pressemitteilung des SG Berlin