Beamtinnen haben ab dem 40. Lebensjahr keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung durch die Beihilfe. Das Verwaltungsgericht Aachen rechtfertigt die generelle Altersgrenze damit, dass die Beihilfestellen überfordert wären, wenn sie in jedem Einzelfall die Erfolgsaussichten einer Schwangerschaft ab dem 40. Lebensjahr mittels Gutachten zu überprüfen hätten.
Urteil des VG Aachen vom 07.09.2012
Aktenzeichen: 7 K 102/11
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