Einem Raucher, der trotz einer chronischen Lungenerkrankung und zu geringem Sauerstoffgehalt im Blut nicht mit dem Rauchen aufhören will, steht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse kein Erstattungsanspruch für ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem zu.
Beschluss des SG Heilbronn vom 03.12.2013
Aktenzeichen: S 9 KR 4030/13 ER
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