Die Äußerung eines Arbeitnehmers in einem Internet-Forum, mit der er seinem Arbeitgeber „verschärfte Ausbeutung“ und „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ vorwirft, stellt nicht zwangsläufig einen Kündigungsgrund dar. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hielt die Äußerungen noch vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Das Gericht erklärte nicht nur die Kündigung des Arbeitgebers für unwirksam, sondern lehnte auch dessen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung ab. Das Gericht sah die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der gegenseitigen Interessen trotz der kritischen Äußerungen des Mitarbeiters noch für zumutbar.
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 10.02.2010
Aktenzeichen: 2 Sa 59/09
Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg