Einem Arbeitnehmer dürfen von seinem Arbeitgeber monatlich Sachbezüge im Wert bis zu 44 Euro steuerfrei zugewendet werden. Sachbezüge sind Zuwendungen, die nicht in Form von Geld geleistet werden. Sie unterliegen auch dann nicht der Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber seine Zuwendung mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldwert nur in einer bestimmten Weise zu verwenden.
Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter das Recht einräumt, bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem festen Betrag (maximal monatlich 44 Euro) auf seine Kosten tanken zu dürfen.
Urteil des BFH vom 11.11.2010
Aktenzeichen: VI R 27/09
DStR 2011, 260