Mitarbeiter von Autokonzernen müssen Rabatte für sogenannte Jahreswagen dann nicht versteuern, wenn der ihnen eingeräumte Preisnachlass nicht höher ist als die durchschnittlichen Händlerrabatte, die auch andere Kunden erhalten.
Urteil des BFH vom 26.07.2012
Aktenzeichen: VI R 30/09
DB 2012, 2553