Kann eine Flugreise im Internet nur mit einer Kreditkarte gebucht werden, kann die Fluggesellschaft vor dem Abflug auch dann nicht die Vorlage der Kreditkarte verlangen, wenn darauf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen wird. Kreditkarten sind keine Reiseunterlagen.
Die Vorlageverpflichtung ist daher hinsichtlich der Kreditkarte wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam. Denn es sind durchaus Fälle denkbar, dass ein Kunde – wie in dem vom Landgericht Frankfurt entschiedenen Fall – völlig unverschuldet nicht mehr im Besitz der Karte ist. Ihm kann daher die Teilnahme an dem Flug nicht allein wegen Nichtvorlage der für die Buchung verwendeten Karte verweigert werden, wenn auch ohne deren Vorlage die Bezahlung des Fluges nachweisbar ist.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.01.2011
Aktenzeichen: 2 24 O 142/10
RdW Heft 7/2011, Seite III
ArbN 2011, Nr. 3, 32