Dem Betreiber einer Dienstleistungs- und Handelsplattform, die sich ausschließlich an Unternehmer richtet und nach deren eigenen Bedingungen eine Mitgliedschaft in der Plattform für Privatpersonen ausgeschlossen ist, steht kein Anspruch auf Zahlung des Mitgliedsbeitrages gegen einen Kunden zu, der bei der Registrierung für die Plattform „privat“ angegeben hat. Damit waren die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, aus denen der Plattformbetreiber Rechte herleiten wollte, von vornherein nicht erfüllt.
Urteil des AG Bochum vom 16.04.2012
Aktenzeichen: 47 C 59/12
JurPC Web-Dok. 176/2012