Wer eine Pauschalreise in einem überwiegend muslimisch geprägten Land wie der Türkei bucht, muss damit rechnen, dass sich in der Nähe seines Hotels eine Moschee befindet, von welcher aus der Muezzin, beginnend um 6 Uhr morgens, verstärkt über Lautsprecher fünfmal am Tag zum Gebet aufruft. Eine Reisepreisminderung wegen der dadurch angeblich erfolgten Störung der Erholung kommt daher nicht in Betracht.
Urteil AG Hannover vom 11.04.2014
Aktenzeichen: 559 C 44 14
RdW Heft 12/2014, Seite V