Mit einem Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09 u.a.) hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) zur Berechnung der Hartz IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt. In einer neueren Entscheidung weisen die Verfassungsrichter darauf hin, dass dies nicht bedeute, dass Hilfeberechtigte rückwirkend höhere Unterstützungsleistungen vom Staat fordern können. Vielmehr wurden die verfassungswidrigen Regelungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber bis spätestens zum 31.12.2010 weiterhin für anwendbar erklärt.
Urteil des BVerfG vom 24.03.2010
Aktenzeichen: 1 BvR 395/09
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