Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen sind in der Regel steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht für Entgelte für die Teilnahme an einer Fernsehshow. In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall ging es um die Teilnahme an der RTL-Show „Die Farm“, bei der insgesamt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten für bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen und verlassenen Bauernhof auf sich selbst gestellt leben mussten. Bei regelmäßigen Ausscheidungsspielen wurde ermittelt, wer die Show vorzeitig verlassen muss. Die Kandidaten erhielten für die Dauer ihrer Teilnahme Wochenpauschalen. Dem Sieger wurde darüber hinaus ein „Projektgewinn“ vertraglich zugesagt.
Das Gericht sah die vereinnahmten Wochenpauschalen als Gegenleistung für die Teilnahme an der Show, die ständige Anwesenheit im Bauernhaus sowie die Überlassung der Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial an und verneinte somit die Gleichstellung mit einem Lotteriegewinn. Der Teilnehmer musste die erhaltenen Zahlungen demnach als Einkünfte versteuern.
Urteil des FG Münster vom 15.01.2014
Aktenzeichen: 4 K 1215/12 E
JURIS online