Ein Anschlussinhaber kann für eine Rechtsverletzung durch ein Familienmitglied nicht deshalb haftbar gemacht werden, weil er das vom Hersteller ab Werk pro Router vergebene WLAN-Kennwort nicht individualisiert hat. Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main gewährleistet auch ein derartiges, vom Anschlussinhaber unverändert übernommenes Kennwort ein hinreichend hohes Schutzniveau.
Urteil des AG Frankfurt vom 14.06.2013
Aktenzeichen: 30 C 3078/12 (75)
CR 2013, 583
ZUM-RD 2014, 49