Bei der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf der Strafrichter das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat nicht unterschreiten.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.12.2010
Aktenzeichen: IV-3 RBs 210/10
jurisPR-VerkR 3/2011, Anm. 6