Verpflichtet sich ein junger Mann zu einem mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) und wird er deshalb vom Wehrdienst freigestellt, führt dies nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zu einer Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit über das 25. Lebensjahr hinaus.
Urteil des BFH vom 19.10.2017
Aktenzeichen: III R 8/17
DStRE 2018, 597