Das Verwaltungsgericht Wiesbaden untersagte dem Land Hessen im Rahmen eines von einem Landwirt eingeleiteten Eilverfahrens die Veröffentlichung aller Daten von Subventionsempfängern im Internet und diese Daten zur Veröffentlichung weiterzugeben. Die Verordnung sollte eine Verbesserung der Kontrolle der verwendeten Mittel und die Verhütung von Unregelmäßigkeiten durch diese Maßnahme herbeiführen.
Nach Auffassung der Verwaltungsrichter handelt es sich bei der Veröffentlichung eines jeden Empfängers von EU-Subventionszahlungen und der erhaltenen Beträge im Internet um einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, der nicht gerechtfertigt ist. Bis zur eingehenden Prüfung der Rechtslage im Hauptverfahren durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat die Veröffentlichung zu unterbleiben.
Beschluss des VG Wiesbaden vom 21.04.2009
Aktenzeichen: 6 L 359/09.WI
Pressemitteilung des VG Wiesbaden