Das Landgericht Frankfurt am Main hält eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für unverhältnismäßig und damit unzulässig, wenn seit dem Tattag bis zum Erlass des Gerichtsbeschlusses mehr als sechs Monate vergangen sind.
Beschluss des LG Frankfurt vom 23.01.2012
Aktenzeichen: 5/9a Qs 11/12 – 533 Js 16737/11
DAR 2012, 275