Eine Witwe hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die erst kurz vor dem Tod des Versicherten geschlossene Ehe vor allem ihrer Versorgung diente. Eine solche Versorgungsheirat nahm das Hessische Landessozialgericht an, wenn der Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat bereits an Krebs im Endstadium gelitten hat und 17 Tage nach der Eheschließung verstorben ist.
Urteil des Hessischen LSG vom 16.11.2011
Aktenzeichen: L 5 R 320/10
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