Wer für insgesamt 589 Euro pro Person einen Flug und einen zweiwöchigen Aufenthalt in einem türkischen All-inclusive-Hotel mit drei Sternen (Landesstandard) bucht, muss nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf erhebliche Abstriche bei Komfort und Hygiene machen. So hat es der Teilnehmer an einer solchen Billigreise entschädigungslos hinzunehmen, dass das Badezimmer „geringfügige Schimmelstellen“ aufweist, „kleine Flecken von Kaffee“ auf den Tischdecken zu sehen und die Stühle aus Plastik sowie 80 Prozent der Gäste Russen sind, die sich nach Angaben des Reisenden „rüpelhaft“ und „unmöglich“ benehmen.
Urteil des LG Düsseldorf vom 21.08.2009
Aktenzeichen: 22 S 93/09
RRa 2010, 22
Weiterführende Informationen über Reisemängel und wie und ob eine Minderung des Preises durch gerichtliche Feststellung statthaft ist finden Sie in der Kemptener Reisemängeltabelle von Prof. Dr. Führich unter https://reiserechtfuehrich.com/