Anspruch auf Kindergeld haben nur Eltern, deren Kinder einen Wohnsitz in Deutschland, einem EU-Land oder in einem zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Staat (Norwegen, Island, Liechtenstein) haben. Befindet sich ein in einem anderen Land studierendes Kind weniger als 5 Monate im Jahr zu Hause, verlieren die Eltern ihren Kindergeldanspruch. Der Aufenthalt bei den Eltern muss daher deutlich über gelegentliche Besuche hinausgehen.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.11.2007
Aktenzeichen: 6 K 328/07
Pressemitteilung des FG Baden-Württemberg