Eltern von studierenden Kindern unter 25 Jahren haben bis zur Beendigung der Ausbildung Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Maßgebend ist nach einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts dabei nicht das Datum der letzten Prüfung, sondern erst der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.
Urteil des FG Sachsen vom 17.06.2015
Aktenzeichen: 4 K 357/11
Wirtschaftswoche Heft 45/2015, Seite 73