Für den Anspruch auf das staatliche Kindergeld, genügt es, wenn die Behinderung eines erwachsenen Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt in nicht unerheblichem Umfang mit ursächlich ist.
Urteil des BFH vom 19.11.2008
Aktenzeichen: III R 105/07
NWB 2009, 675