Eltern kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch ein Anspruch auf Kindergeld zustehen, wenn die Einkünfte des Kindes und dessen Ehepartner für den vollständigen Unterhalt nicht ausreichen und ein so genannter Mangelfall vorliegt. Ein solcher Mangelfall ist anzunehmen, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners niedriger sind als das steuerrechtliche Existenzminimum (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Urteil des BFH vom 19.04.2007
Aktenzeichen III R 65/06
DstRE 2007, 1443
NJW 2007, 3231